Die pharmazeutische Frage
Fragen zur Anfertigung von Rezepturen und zur optischen Kontrolle von Arzneispezialitäten nach ABO § 7 Abs 2
Die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer beschäftigt sich diesmal mit der Frage, welche Rezepturen hergestellt werden dürfen und welche Auffälligkeiten bei der optischen Prüfung von Arzneimittelspezialitäten gemäß ABO § 7 Abs 2 dem BASG gemeldet werden müssen.