Gesundheitsreform: Was jetzt als Nächstes kommt
Bund, Länder und Sozialversicherung beschlossen klare Regeln, wie sie die 14 Mrd. Euro für die Gesundheitsreform verwenden: Jahresarbeitsprogramme samt Monitoring auf Bundesebene, konkrete Projekte auf Landesebene. ELGA wird gestärkt, das öffentliche Impfprogramm ausgebaut.
Sowohl Peter Hacker, SP-Gesundheitsstadtrat von Wien, als auch Mag. Christine Haberlander, VP-Gesundheitslandesrätin und LH-Stellvertreterin von Oberösterreich, fanden lobende Worte. „Es ist ein guter Anfang gemacht“, sagt Haberlander, „ein guter Schritt, dem viele weitere folgen müssen.“ Für Hacker ist nicht der Weg zum Ergebnis entscheidend, sondern das Ergebnis selbst: „Und mit diesem können wir sehr zufrieden sein.“
Dass jährlich im Schnitt 2,8 Mrd. aus dem Finanzausgleich für Reformen in Gesundheit und Pflege fließen sollen, wurde gerade noch rechtzeitig im November 2023 beschlossen. Doch wie und wohin genau die Mittel in den nächsten 5 Jahren fließen, darüber hat sich die Bundes-Zielsteuerungskommission (BZK) erst bei ihrer Sitzung am 7.6.2024 geeinigt. Demnach erstellen Bund, Länder und Sozialversicherung in der BZK gemeinsam ein „Jahresarbeitsprogramm“.
Auf Bundesebene erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel. Basis dafür ist ein Umsetzungsbericht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Die konkreten Projekte, wie etwa der Ausbau der Primärversorgung, zusätzliche Kassenstellen, Einrichtung von Spezialambulanzen etc., beschließt dann die Zielsteuerungskommissionen auf Landesebene. In diesen sind ebenfalls Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.