8. Juli 2015

Was muss in den Kühlschrank?

Frage eines Apothekers: Sollen Rezepturen im Kühlschrank aufbewahrt werden?

Dazu gibt das NRF folgenden Hinweis: „Konservierungsmittel können Keime bei Raumtemperatur schneller abtöten als bei niedrigen Temperaturen. Deshalb sollen Patienten konservierte Cremes bei Raumtemperatur aufbewahren, es sei denn, enthaltene Bestandteile sind thermolabil und erfordern eine Kühlschranklagerung. In der Apotheke werden vorgefertigte Grundlagen unter guten hygienischen Bedingungen aus dem Vorratsgefäß entnommen. Das Risiko der Verkeimung ist deutlich geringer als bei einem Rezepturarzneimittel im Gebrauch. Deshalb brauchen konservierte Grundlagenanbrüche in der Apotheke nicht bei Raumtemperatur gelagert zu werden. Im Gegenteil, sie sollen kühl bei unter 15 °C oder im Kühlschrank stehen, um den Verderb anfälliger Bestandteile wie beispielsweise Fette zu verzögern.“

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