4. Juni 2014

Telefonjoker: Substitution in der Apotheke

Frage eines Apothekers: Muss der Bezug bzw. die Abgabe von Canemes® im Suchtgiftbuch dokumentiert werden?

Canemes® 1-mg-Kapseln sind für die Behandlung von chemotherapiebedingter Emesis und Nausea bei jenen Krebspatienten indiziert, die auf andere antiemetische Behandlungen nicht adäquat ansprechen und enthält als Wirkstoff das synthetische Cannabinoid Nabilon. In Österreich unterliegt der Wirkstoff nicht der Suchtgiftverordnung und ist somit „nur“ rezeptpflichtig. Der Bezug und die Abgabe von Canemes® bedürfen also auch keines Rezeptes mit Suchtgiftvignette und keiner Dokumentation im Suchtgiftbuch.

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