Fälschungsschutzsystem: erst, wenn alles klappt

Die Fälschungsrichtlinie kann nur in die Praxis umgesetzt werden, wenn alles reibungslos funktioniert. Das ist bis jetzt nicht der Fall. Deshalb ist eine Verschiebung des „Echtbetriebes“ notwendig.

Erstens muss das Fälschungsschutzsystem zu 100% im Echtbetrieb funktionieren. Zweitens muss dessen Handling praxistauglich sein und darf unsere Arbeit an der Tara nicht beeinträchtigen. An diesen Anforderungen für die Umsetzung der Fälschungsrichtlinie führt kein Weg vorbei. Derzeit sind diese Voraussetzungen aber keineswegs erfüllt, sodass wir seitens der österreichischen Apotheker:innen diesen Herbst als geplanten Starttermin des Fälschungssicherheitssystems in den Echtbetrieb abgelehnt haben.

Vorher müssen noch etliche Hausaufgaben gemacht und einige große Hürden umschifft werden, damit die Funktionalität des Systems in der Praxis sichergestellt ist. So ist die Anzahl der Alarmmeldungen nach wie vor zu hoch. Zudem kann es sein, dass IT-Fehler immer wieder zu Ausfällen führen. Im Echtbetrieb können wir uns eine solche Beeinträchtigung unserer Arbeit an der Tara nicht leisten. Ziel ist, dass die Anzahl der Meldungen bis in den einstelligen Bereich hinein reduziert werden.

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VAAÖ

Mag. pharm. Raimund Podroschko, Präsident des Verbandes Angestellter Apotheker Österreichs

Darüber hinaus möchte die EMA, die European Medicines Agency, das Fälschungsschutzsystem auch zum Management von Lieferengpässen verwenden. Diesen Einsatz des Systems für andere Zwecke als zur Aufdeckung von Fälschungen lehnen wir strikt ab. Denn zum einen ist das FMD-System nicht darauf ausgelegt, dass einzelne Packungen nachverfolgt werden können, Stichwort Track & Trace. Zum anderen entstehen Lieferengpässe dann, wenn Firmen – und in weiterer Folge der Großhandel – nicht liefern können, und nicht dann, wenn zu wenig Arzneimittel in der Apotheke lagernd sind. Die Fälschungsrichtlinie kann nur in die Praxis umgesetzt werden, wenn alles reibungslos funktioniert. Das ist bis jetzt nicht der Fall. Deshalb ist eine Verschiebung des „Echtbetriebes“ notwendig.

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