31. Jän. 2019

„Wir betreiben nicht nur Cherry-Picking“

Generika: Fast 90 Millionen verkaufte Arzneimittel-Packungen in Österreich sind Generika. Warum es trotzdem nicht für alle patentfreien Medikamente Generika gibt, beantwortete Dr. Wolfgang Andiel, Präsident des Generikaverbandes im Interview. (Pharmaceutical Tribune 02/2019)

Warum gibt es für manche Arzneimittel keine Generika?

Grundsätzlich gibt es Generika nur für Produkte deren Patent abgelaufen ist. Dazu kommt, dass es bei manchen Präparaten nicht nur ein Substanzpatent gibt, sondern dass noch eine Reihe anderer Patente dazukommen, die z.B. den Herstellungsprozess, die Tablettenform, die Farbgebung etc. betreffen. Das ist alles gut planbar. Es gibt zwar auch dann immer noch etwaige patentrechtliche Unstimmigkeiten, die dann vor Gericht ausgetragen werden, daher kann es dann zu Verzögerungen betreffend eines zu erwartenden Markteintrittes kommen. Wir haben aber in Österreich in praktisch allen Indikationsgebieten und bei praktisch allen patentfreien Molekülen Generika.

Wo gibt es Lücken?

Bei den Nischenindikationen z.B. in der Zahnheilkunde, im Bereich Gynäkologie, wobei es bei den Antikontrazeptiva viele Generika gibt, ansonsten aber weniger. Ein anderer Nischenmarkt ist die Dermatologie, die sehr von magistralen Rezepturen geprägt ist. In der Onkologie gibt es sehr viel Neues, das einfach noch patentgeschützt ist. Für die großen onkologischen Präparate deren Patentschutz abgelaufen ist, gibt es eine Reihe von Generika. Ein anderes Gebiet, das ein bisschen stiefmütterlich behandelt wird, sind Hormone, da dieses Thema sehr komplex ist. Bei Schilddrüsenhormonen gibt es z.B. nur zwei Produkte in Österreich, die beide keine Generika sind.

Was ist beim Thema Schilddrüsenhormone so komplex?

Einerseits gibt es eine relativ hohe Markteintrittshürde wie z.B. eine relativ spezifische Therapie, eine relativ spezifische Patientengruppe und andererseits ist die Substanz selbst nicht trivial. Das Molekül selbst hat nur eine relativ kurze Haltbarkeit und aufgrund der Dosierung, das wird ja in Mikrogramm berechnet, ist auch die galenische Zubereitung schwierig. Dazu kommt auch noch der wirtschaftliche Aspekt mit einem relativ niedrigen Preis.

Gibt es beim Nachbau von Arzneimitteln Schwierigkeiten bzw. wie löst man diese Probleme?

Grundsätzlich gibt es zwei Strategien, wie eine Generikafirma zu einem Produkt kommt. Einerseits kann man eine fertige Entwicklung inklusive dem Dossier sowie eventuell auch der Zulassung kaufen. Das kann man dann entweder selbst produzieren oder in Lohn herstellen lassen und dann unter der eigenen Marke verkaufen. Das ist etwas das man durchaus häufig macht, denn das Generikageschäft lebt von der Breite des Produktportfolios. Wir bei Sandoz haben z.B. 1.200 Pharmazentralnummern in unserem Portfolio. Wenn man mit einer Produktentwicklung z.B. etwas spät dran ist, dann kauft man eines zu.

Der zweite Weg ist, dass man selbst den Wirkstoff entwickelt, die Galenik entwickelt und das fertige Produkt entwickelt und herstellt. So haben größere Generikaunternehmen durchaus nennenswerte Forschungs- und Entwicklungsabteilungen wo auch galenische Grundlagenforschung betrieben wird. Weil man ja im Fall von Prozess- oder Herstellungspatenten versucht, einen Syntheseweg zu finden, der dieses Herstellungspatent umgeht um eventuell einen früheren Markteintritt zu erreichen.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl ob man von einer Substanz ein Generikum auf den Markt bringt oder nicht?

Ein wichtiges Kriterium ist die medizinische Bedeutung eines Produktes. So kamen z.B., als diverse alte Antihistaminika ihren Patentschutz verloren haben, verschiedene Generika auf den Markt. Als dann medizinische Bedenken aufgetaucht sind, haben auch die Generikafirmen ihre Zulassungen zurückgezogen, da die Produkte in ihrer Nutzen-Risiko-Bewertung abgefallen sind. Normalerweise passiert das nicht, da man einen langen Zeitraum hat, um das Originalprodukt zu beobachten. Wenn man ein Produkt aus einer bestimmten Substanzgruppe wie z.B. den Sartanen auf den Markt bringt, dann bringt man nicht nur ein Losartan auf den Markt, sondern auch ein Candesartan und ein Valsartan. Hier bringt man die ganze Breite der Palette. Der zweite Aspekt ist der kaufmännische. Wir sind Unternehmen und wir haben Investitionen, diese Finanzierungskosten müssen hereinkommen. Daher spielt der wirtschaftliche Aspekt natürlich eine Rolle. Wenn ein Produkt in einem bestimmten Markt kein Originalprodukt, also kein Referenzprodukt hat, dann überlegt man sich das doch sehr intensiv ob man das macht. Der Generikaanbieter hat nicht die Marketinginstrumente um einen Wirkstoff komplett neu einzuführen. Das ist nicht sein Geschäftsmodell. Daher ist es dann so, dass man von diesen Produkten dann eigentlich Abstand nimmt. Wir betreiben aber nicht nur Cherry-Picking. Es ist durchaus ein Kriterium eine breite und auch besonders tiefe Produktpalette zu haben, weil man beim Kunden dann ein ganz anderes Standing hat. Der verschreibende Arzt geht davon aus, dass von bestimmten Firmen alle gängigen Substanzen verfügbar sind, die Apotheke geht davon aus, dass diese Substanzen auch verschrieben werden und hat sie daher auch lagernd. Es geht um die Breite und vor allem auch um die Tiefe des Sortiments. Es macht keinen Sinn, wenn ich bei einem Antibiotikum nur die Erwachsenenform anbiete und ich bringe die Kindersäfte nicht, nur weil die seltener benötigt werden.

Wie lange beobachten Sie Präparate, bis die Entscheidung fällt ein Generikum auf den Markt zu bringen?

Wir starten mindestens fünf Jahre vor Patentablauf – das gilt aber nur für das österreichische Team, die globalen Teams in großen Konzernen sind noch früher dran, da sie in einer noch früheren Phase überlegen, welche Wirkstoffe wollen sie selbst entwickeln, welcher Part wird dazu gekauft usw. Es geht auch darum, dass man für viele Sachen ein hohes Know-how hat, für andere Dinge nicht. Da ist es einfacher, den Wirkstoff zuzukaufen und die Galenik selbst zu machen oder auch das Fertigprodukt zuzukaufen. Da sind das grob sechs bis sieben Jahre. Bei Biosimilars ist das noch länger, denn da ist es für die Entwicklung schon notwendig unterschiedliche Chargen des Referenzproduktes über einen längeren Zeitraum zu untersuchen, da man schon bei der Entwicklung des Wirkstoffes in die Variabilität des Referenzproduktes hineinentwickelt. Daher beginnt ein Biosimilarprojekt ungefähr zehn Jahre vor Patentablauf.

Wie lange laufen Patente?

Grundsätzlich wird ein Patent für 20 Jahre erteilt. Zwischen Patentanmeldung und Vermarktung passiert noch einiges: der ganze Zulassungsprozess, klinische Studien usw. Daher kann es sein, dass die effektive patentgeschützte Vermarktungszeit deutlich unter zehn Jahren liegt. Daher hat man hier noch ein so genanntes ergänzendes Schutzzertifikat eingeführt, das berühmte SPC (Supplementary Protection Certificate, Anm.), das dem Originator noch eine bis zu fünfjährige Verlängerung des Patents ermöglicht mit einer maximalen Marktexklusivität von fünfzehn Jahren.

Wie groß muss ein Markt sein, dass man sagt, hier zahlt es sich aus, dass wir reingehen?

Das ist teilweise im Einzelfall zu entscheiden. Das hängt z.B von der Preissituation ab, denn ich habe durchaus kleine Märkte mit wenigen Patienten, wo ich auch kleine Mengen mit einer guten Wirtschaftlichkeit vermarkten kann. Der günstigere Preis kommt zustande aufgrund des eingeschränkten klinischen Programms in der Zulassung, in der Entwicklung kann man auf Know-how zurückgreifen, daher können Generika günstiger sein. Aber ich brauche zusätzlich den Skaleneffekt, also die Produktion in sehr großen Mengen, damit ich die aktuellen Marktpreise von 11, 12, oder 13 Cent pro Tablette erreiche. D.h. es ist einerseits der Umsatz, der zu erwarten ist, das ist der wirtschaftliche Case, der muss halbwegs vernünftig aufgehen. Ich habe Investitionskosten, ich habe die erwartete Marktanteilsentwicklung, die Packungsmenge, die Preise usw. und das muss sich über einen gewissen Zeitraum ausgehen. Wir haben einen relativ kurzen Break-Even (Gewinnschwelle, Anm.). Wir rechnen schon damit, dass wir innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre positiv sind, sonst funktioniert dieses schnelllebige Geschäft nicht. In einem Nischenmarkt mit einer relativ hohen Eintrittshürde habe ich, wenn ich der einzige Generikaanbieter bin oder nur einen zweiten Mittbewerber habe, eine ganz andere wirtschaftliche Voraussetzung, aufgrund des geringeren Wettbewerbs und der besseren Preiserwartung, da können sich auch kleineren Menge rechnen.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ein Beispiel ist HIV. In Österreich gibt es unter 500 Neuinfektionen pro Jahr, eine relativ kleine Patientenpopulation, die stabil und relativ gut therapiert ist und es gibt eine rasante Entwicklung. Es werden nach wie vor neue Wirkstoffe auf den Markt gebracht, die sich in der Wirksamkeit verbessern, oder die besser in der Verträglichkeit sind. Jetzt hat man ein relativ teures Produkt, eine kleine Patientenanzahl und immer wieder neue Produkte. Als Generikaanbieter kann man diesen Entwicklungen immer nur hinterherlaufen und Substanzen die patentfrei sind auf den Markt bringen, die inzwischen aber schon als Kombinationspräparate mit anderen Wirkstoffen zusammen in einer Tablette enthalten sind (als patentgeschützte Originalprodukte, Anm.) und für den Patienten natürlich Verbesserungen bringen. Hier ist es schon immer eine schwierige Überlegung: macht man es oder macht man es nicht. Es sind einige Generika-Firmen in den HIV-Bereich eingestiegen – nicht viele –die mit den geschilderten Problemen kämpfen. Auf der einen Seite ist HIV kein Riesenmarkt, aber auf der anderen Seite tauchen die HIV-Produkte auch immer unter den Top-10 Kostentreibern in der Sozialversicherung auf.

Oft gibt es auch Diskussionen, ob Generika tatsächlich wirkstoffgleich sind?

Das gab es z.B. beim Amlodipin wegen der unterschiedlichen Wirkstoffsalze. Damals gab es große Aufregung: die Generikahersteller kommen mit einem unterschiedlichen Wirkstoffsalz, das kann nicht das Gleiche sein. Mit der Zeit haben auch die Ärzte das Argument akzeptiert, dass ein Wirkstoffsalz im Zuge der Resorption dissoziiert und der reine Wirkstoff aufgenommen wird.  Welches Salz das im Einzelnen ist, ist unerheblich. So steht es im Übrigen auch in der gesetzlichen Generika-Definition. Sollte es tatsächlich so sein, dass es Unterschiede zwischen den einzelnen Salzen gibt, dann wird das auch im Zulassungsprozess entsprechend behandelt. Ansonsten, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass sich Salze in der Resorption anders verhalten, dann gelten unterschiedliche Salze per gesetzlicher Definition als gleiches Molekül.

Wie sind die Abläufe, wenn eine Generikafirma beschließt, von einem Produkt, das in einigen Jahren auf den Markt kommt ein Generikum zu produzieren?

Hier gibt es eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Zulassungen von Generika sind erleichterte Zulassungen, weil man Bezug nehmen kann auf die Daten des Referenzproduktes. Aber auf diese Daten kann man erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach dem ersten In-Verkehr-Bringen des Referenzproduktes zugreifen. Hier gibt es die „8+2+1 Regel“. Diese besagt, man kann acht Jahre nach dem In-Verkehr-Bringen des Produktes in einem Mitgliedsland mit der Vorbereitung für die Zulassung beginnen ohne eine Patentverletzung zu begehen. Zehn Jahre nach dem ersten In-Verkehr-Bringen, das ist das „+2“, kann man eine Zulassung erhalten – natürlich muss man warten, bis das Patent abgelaufen ist um das Produkt dann tatsächlich in Verkehr zu bringen. Das „+1“ bedeutet, dass wenn der Originator eine wesentliche neue Indikation für dieses Produkt entwickelt hat, dann kann er noch ein zusätzliches Jahr Patentschutz bekommen. Wenn man bedenkt, dass ein Blockbuster mit einer Milliarde US-Dollar Umsatz pro Jahr definiert ist, dann bringt dieses zusätzliche Jahr Patentschutz bei Blockbustern jedenfalls eine Milliarde US-Dollar zusätzlichen Umsatz. Also das hat schon eine gewisse Bedeutung. Natürlich kann man Arzneimittel auch außerhalb des patentgeschützten EU-Raumes entwickeln. Deshalb haben Firmen auch in Ländern wie Indien oder China Entwicklungsstätten. Das kann schon Sinn machen, dort ein Produkt zu entwickeln, um schneller – also unmittelbar nach Patentablauf –  auf den patentgeschützten europäischen Markt zu kommen.

Wie sieht es mit der Abhängigkeit von Indien und China aus?

Über 50 Prozent der Produkte die mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Suitability to European Pharmakopoe, CEP, Anm.) ausgestattet sind, kommen aus Indien oder China. Weitere 30 Prozent der Wirkstoffe kommen aus dem EU-Raum und ca. 20 Prozent aus anderen Ländern. Dieses Zertifikat bescheinigt dem Wirkstoffhersteller, dass sein Produkt den Prüfkriterien der europäischen Pharmakopoe entspricht. Damit muss man als Generikahersteller diesen Wirkstoff nicht bis ins letzte Detail hin selbst prüfen, weil das die Behörde bereits übernommen hat. Die ökonomischen Rahmenbedingungen in Europa führen natürlich dazu, dass man dem Kostendruck nachgebend in andere Länder geht, wo dann auch Entwicklung und Produktion günstiger wird. Dabei kommt noch etwas zu tragen: dort konsolidieren sich die Hersteller, weil auch diese wieder den Skaleneffekt brauchen um die erzielbaren Preise der Arzneimittelproduzenten zu erreichen. D.h. wenn ein Wirkstoffhersteller dann 60 bis 70 Prozent Weltmarktanteil hat, und dann an ganz viele Generikahersteller verkauft – mittlerweile auch an den Originator – dann kann der auch ganz andere Preise machen. Die Gefahr ist aber, dass wenn dieser eine Hersteller mit einem hohen Weltmarktanteil dann ein Problem hat, das kann in Indien oder China mit einer höheren Wahrscheinlichkeit auftreten als im europäischen Raum, dann führt das durchaus zu einem globalen Engpass. Wir haben das jetzt beim Valsartan sehr deutlich erfahren und sind immer noch dabei, mit den Folgen umzugehen.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 

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