23. Jän. 2024Österreichischer Impftag

Influenza & Covid-19: Lessons learned?

Die große Covid-19-Welle ist zwar derzeit im Abflauen, dennoch ist Impfen weiterhin wichtig, betont Priv.-Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Österreichischen Impftages 2024.

Denn vor allem Personen höheren Alters werden weiterhin wegen Covid-19 hospitalisiert. Daraus leiten sich in absteigender Priorität klare Covid-19-Impfempfehlungen ab:

  • Personen mit Indikation (Personen ab 60 Jahren, bestimmte chronishen Erkrankungen etc.)
  • Personal des Gesundheitswesens
  • Alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
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Karo Pernegger

Priv.-Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek

Grundsätzlich ist eine Impfung ab dem Alter von 6 Monaten zugelassen. Empfohlen werden ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe. Ein Plattformwechsel zwischen verschiedenen Impfstoffen, beispielsweise von mRNA-Impfstoffen zu Protein-Impfstoffen, ist möglich und sollte auf Wunsch bei Verfügbarkeit auch erfolgen, so Paulke-Korinek.

Die wichtigsten Fragen zu Covid-19

„Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Fragen zu sammeln, mit denen Ärztinnen und Ärzte regelmäßig konfrontiert werden“, berichtet Paulke-Korinek. Zum Beispiel die Frage, wann und wie geimpft werden sollte. Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit eines bereits erfolgten Sars-CoV-2-Kontaktes ist in der Regel ab dem vollendeten 5. Lebensjahr eine einmalige Impfung ausreichend, es sei denn, es liegen spezielle Ausnahmen wie eine Immunsuppression vor. Impfungen während oder nach einer nicht bekannten Infektion sind unproblematisch. Bei bekannter Sars-CoV-2-Infektion sollte allerdings ein Mindestabstand von 6 bis 12 Monaten eingehalten werden. Bei Personen ab 60 Jahren und immunkompromittierten Personen ist eine Impfung bereits nach 4 Monaten möglich. Bezüglich sportlicher Betätigung gilt weiterhin die Empfehlung: 3 Tage körperliche Schonung und Sportkarenz für eine Woche. Das gleichzeitige Impfen gegen Influenza und Covid-19 ist unproblematisch und prinzipiell möglich. Die Impfungen sollten allerdings nicht am selben Arm erfolgen.

Paulke-Korinek betont in Zusammenhang mit Antikörpertestungen, dass es derzeit kein anerkanntes Schutzkorrelat für Covid-19 gibt. Eine Antikörpertestung ist zurzeit weder erforderlich, noch wird sie empfohlen, auch weil damit keine Aussage getroffen werden kann, auf welche Virusvariante Antikörper entwickelt wurden oder wie lange ein möglicher Schutz besteht.

Nicht verpflichtend ist die Verwendung von Aufklärungsbögen. Wichtig sei aber jedenfalls eine Dokumentation über Information, Aufklärung und Einverständnis, um im Falle von Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten nachweisen zu können, dass angemessen informiert wurde. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hingegen zur Eintragung von Influenza-, Covid-19-, Mpox- und HPV-Impfungen (eHealthV §4 Abs1) in den e-Impfpass. Dafür bestehen verschiedene Möglichkeiten:

Wesentlich sei, dass jede Covid-19-Impfstoff-Charge einen eigenen DataMatrix-Code hat und diese korrekt in den e-Impfpass eingetragen wird.

Influenza

„Es freut mich, dass sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf das öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza verständigt haben. Unser Ziel ist, zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung beizutragen“, unterstreicht Paulke-Korinek. Eine laufende Evaluierung des Programms sei dabei wichtig, um das Programm im nächsten Jahr zu verbessern (siehe Kasten unten). In der aktuellen Saison wurden mehr als eine Million Impfstoffdosen ausgeliefert. Derzeit seien noch einige Impfstoffe nicht verimpft, darunter 4.000 Dosen Nasenspray für Kinder und etwa 14.500 Dosen inaktivierte Impfstoffe. „Basierend auf vorliegenden Daten gehen wir davon aus, dass noch eine beträchtliche Anzahl von Impfungen regional in Apotheken verfügbar ist. Wir appellieren, die Impfungen zeitnah zu verimpfen und auch mögliche fehlende Eintragungen nachträglich vorzunehmen.“ Über 250.000 ausgelieferte Dosen wurden bisher nicht dokumentiert. Die Bestellung von Impfstoffen kann über die Apotheke erfolgen. Eine laufende Evaluierung ist online verfügbar.

Die Altersverteilung der geimpften Personen zeigt, dass alle Altersgruppen erreicht wurden, insbesondere ältere Personen. Die Daten sind öffentlich auf dem neuen Impf-Dashboard zugänglich. In der heurigen Saison nehmen niedergelassene Wahl- und Kassenärztinnen und -ärzte, Alten- und Pflegeheime, Betriebe und Einrichtungen der Länder sowie Magistrate am Impfprogramm teil. Die laufende Evaluierung wird dazu beitragen, dass es kommende Saison 2024/25 einige Änderungen im Programm geben wird.

Masern

Ein „großes Thema“ sind weiterhin die Masern. „Bedauerlicherweise sind die Masern in Österreich nicht ausgestorben. 2023 wurden hierzulande 186 Masernfälle registriert, was angesichts der geringen Größe Österreichs eine alarmierende Zahl ist. Im internationalen Vergleich belegten wir von Januar bis Ende November europaweit den zweiten Platz in Bezug auf die Fallzahlen“, betont Paulke-Korinek. Dies deute auf eine deutliche Aktivität hin. Im Frühling gab es einen Ausbruch in Graz, und während des gesamten Jahres traten immer wieder kleinere Ausbrüche auf, hauptsächlich konzentriert auf Wien. Es sei offensichtlich, dass die Masernaktivität in Europa insgesamt erhöht ist, was zu wiederholten Importen von Masernfällen nach Österreich führt(e). Bezüglich der Altersverteilung waren erneut Kinder unter einem Jahr betroffen, wobei das Risiko für die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) bei 1 zu 600 liegt, was ein „extrem hohes Risiko“ bedeutet, unterstreicht die Impfexpertin. „Auch bei den 5- bis 9-Jährigen traten viele Fälle auf, aber insgesamt wurden Masern in allen Altersgruppen diagnostiziert.“

Der Impfplan Österreich sieht vor, Kindern ab dem vollendeten neunten Lebensmonat zwei Dosen zu verabreichen. Die zweite Dosis erfolgt nach 3 Monaten, wenn die erste im ersten Lebensjahr verabreicht wurde. In anderen Fällen kann die zweite Dosis bereits nach 4 Wochen erfolgen. Es ist entscheidend, den Impfstatus vor dem Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen zu überprüfen. Fehlende Impfungen können in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Die Impfstatistik für 2022 zeigt, dass es weiterhin eine Verzögerung bei den Impfungen gibt. „Besonders im zweiten und dritten Lebensjahr sind Kinder oft nicht rechtzeitig geimpft. In allen Altersgruppen besteht aber ein gewisser Nachholbedarf.“

Häufige Fragen beziehen sich auf die Annahme, dass eine durchgemachte Krankheit mit Ausschlag in der Vergangenheit ohne spezifische Diagnostik ausreichenden Schutz biete. Allerdings, betont Paulke-Korinek, kann man nur bei zwei schriftlich dokumentierten Lebendimpfungen oder einer Titerbestimmung mit ausreichend Antikörpern von einem sicheren Schutz ausgehen. Bei Unsicherheiten sollte geimpft werden, alternativ ist eine Antikörpertestung möglich. Da es sich um eine Lebendimpfung handelt, ist eine „Überimpfung“ nicht möglich.

Masern selbst sollten nicht vergessen werden, da sie mit zunehmendem Alter schwerwiegender verlaufen. Zudem können rechtliche Konsequenzen folgen, wenn man als Kontaktfall nicht ausreichend geimpft ist. Außerdem kann ein Ausschluss von bis zu 21 Tagen von Gemeinschaftseinrichtungen verordnet werden. Bei einem Verdacht auf Masern ist eine sofortige Abklärung ratsam, idealerweise durch einen PCR-Test, um auch Impfdurchbrüche zu identifizieren. Die Kosten für Transport und Auswertung von Proben an „staatlichen Untersuchungsanstalten“ werden durch den Bund übernommen.

Evaluierung des öffentlichen Impfprogramms Influenza

Um das öffentliche Impfprogramm für die 2. Impfsaison 2024/25 weiterzuentwickeln und zu verbessern, ruft das Öffentliche Impfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger zur Evaluation auf. Mittels eines Online-Fragebogens zum Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) Influenza wird um Erfahrungen und Einschätzungen ab sofort bis zum 1. März 2024 ersucht.

Der Fragebogen adressiert sowohl Personen bzw. Expertinnen und Experten, die nicht am diesjährigen ÖIP-Influenza teilgenommen haben, als auch Personen bzw. Expertinnen und Experten, die

  • mit der Abwicklung bzw. Organisation von Grippeimpfungen im Rahmen des ÖIP Influenza befasst sind oder waren und/oder
  • Impfungen im Rahmen des ÖIP Influenza durchführen oder durchführten.

Staatliche Impfkonzepte: vom Kinderimpfprogramm bis Influenzaimpfung für alle, Vortrag im Rahmen des Österreichischen Impftages, Wien, 20.1.24