16. Sep. 2026TNRSG umfassend novelliert

Neue Regeln für Nikotin- und Tabakprodukte

Mit der jüngsten Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) reagiert der Gesetzgeber auf Nikotinbeutel und andere neue Produkte und verbietet Einweg-E-Zigaretten. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt werden. Für jene rund 20 Prozent der Bevölkerung, die bereits täglich rauchen, bringt das Gesetz hingegen nur bedingt neue Unterstützung beim Ausstieg.

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Zeybart/stock.adobe.com

Seit dem 20. August 2026 gelten in Österreich neue Regeln für Tabak- und Nikotinprodukte. Das am 29. Juli kundgemachte BGBI I Nr. 68/2026 schaffte zwar kein völlig neues Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG); der seit 1995 bestehende Gesetzestext wurde jedoch umfassend novelliert.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass nun auch konsequent Produktgruppen erfasst werden, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend ausserhalb der bisherigen gesetzlichen Kategorien entwickelt hatten. Dazu gehören Nikotinbeutel und andere tabakfreie Nikotinerzeugnisse, sowie sogenannte Nikotinersatzerzeugnisse. Die Definition der tabakfreien Nikotinerzeugnisse ist dabei bewusst weit gefasst. Sie soll neben bereits bekannten Produkten auch künftig entwickelte nikotinhaltige, aber tabakfreie Erzeugnisse erfassen.

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