12. Jän. 2021
Servicestelle Apotheke
Nun ist es so weit. Die Apotheke darf Corona-Antigen-Tests nicht nur an die Ärzteschaft verkaufen, sondern auch anbieten und durchführen und damit das Gesundheitssystem entlasten.

Ksenia Zvezdina
Zuvor muss sie sich als naturwissenschaftliche Einrichtung melden (als ob sie das nicht immer schon gewesen wäre) und diverse andere bürokratische Hürden überwinden. Überdies müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, wie zum Beispiel ein eigener Eingang – nicht jede Apotheke wird so etwas zur Verfügung haben.
