ArzthaftungVeröffentlicht am: 21. Mai 2015
„Wrongful conception“ – wer zahlt für den Unterhalt
Der Oberste Gerichtshof hat vor kurzem verneint, dass die Geburt eines gesunden Kindes trotz zuvor erfolgter Eileiterunterbrechung einen Schaden im Rechtssinn bedeutet. Unterhalt als Schaden sei nur in Ausnahmefällen ersatzfähig . (ärztemagazin 09-10/2015. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner)