Univ.-Prof. Dr. Helmut OfnerVeröffentlicht am: 8. Feb. 2015
Wann beginnt die Verjährungsfrist bei der Arzthaftung?
Neben der allgemeinen dreißigjährigen Frist muss bei der Arzthaftung auch eine kurze dreijährige Pflicht eingehalten werden. Diese beginnt erst, wenn der Geschädigte vom Schaden erfährt und den Ersatzpflichtigen kennt. (ärztemagazin 01/2015)