PflegegeldVeröffentlicht am: 17. Feb. 2016
Ordi-Wartezeiten zählen zum Pflegeaufwand
Nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes ist bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. (ärztemagazin 01/2016)