ArzthaftungVeröffentlicht am: 20. Apr. 2016
Sorgfaltspflicht des Patienten hat Grenzen
Der OGH musste sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Frage des Mitverschuldens im Bereich der Arzthaftung auseinandersetzen. Dabei gilt, dass sich der Patient oder dessen Hinterbliebene ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen, wenn auch der Patient sorgfaltswidrig gehandelt hat. (ärztemagazin 06/2016)