PatientenstockVeröffentlicht am: 13. Juni 2014
Umsatzsteuerpflicht für Patientenstock?
Vor dem Praxisverkauf sollte unbedingt ein Steuerberater beigezogen werden, müssen doch komplexe Fragen geklärt werden. So ist durch die jüngste Judikatur die Umsatzsteuerbefreiung des Verkaufs des Patientenstocks aufgehoben. Wobei dies wiederum im Widerspruch zu einer EU-Richtlinie steht. (Medical Tribune 24/2014)