HauptverbandVeröffentlicht am: 5. Jän. 2015
Hauptverband: Keine Probleme durch Ärzte-Arbeitszeitgesetz
Durch die Reform des Ärzte-Arbeitszeitgesetzes entstehende Mehrkosten betreffen die Länder. Da die Sozialversicherung ein Drittel ihrer Beitragseinnahmen der Spitalsfinanzierung zur Verfügung stellt, kommen laut Peter McDonald vom Hauptverband keine Zusatzkosten auf die Kassen zu – auch wenn Spitalsärzte künftig maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten werden. Fotograf: Bubu Dujmic