AufklärungspflichtVeröffentlicht am: 24. Nov. 2015
Aufklärungspflicht über Sectio bei Makrosomie
Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Falle einer diagnostizierten „Makrosomie“ des Kindes geboten, die Mutter über die Sinnhaftigkeit einer Sectio aufzuklären. Der Feststellung von „Makrosomie“ kommt daher aus der Perspektive der Aufklärungspflicht große Bedeutung zu. (ärztemagazin 26/2015)