KostenerstattungVeröffentlicht am: 9. Okt. 2014
Zur Operation ins EU-Ausland reisen
Die Erstattung im Ausland entstandener Behandlungskosten darf laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht verweigert werden, wenn das Fehlen grundlegenden medizinischen Materials verhindert, dass die versicherte Person die Krankenhausbehandlung in ihrem Heimatland rechtzeitig erhält.