Univ.-Prof. Dr. Helmut OfnerVeröffentlicht am: 12. März 2019
Produkthaftung des Arzneimittelherstellers
Der Oberste Gerichtshof musste sich mit einem Fall auseinandersetzen, bei dem eine Patientin der Zulassungsinhaberin eines Arzneimittels vorwarf, nicht auf sein Thromboserisiko hingewiesen zu haben.