FortpflanzungsmedizingesetzVeröffentlicht am: 1. Dez. 2015
Mutter-, Vaterschaft, „andere Elternschaft"
Durch das mit 1.4. in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetz 2015 ist es nunmehr zulässig, eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch in der Konstellation zweier miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebender Frauen durchzuführen. (ärztemagazin 27/2015)