02. 09. 2020 | Medical Tribune
Datenschutz-Urteil des EuGH ist relevant für Arztpraxen
Vertraulichkeit zählt zu den elementaren Werten auf allen Gebieten der Gesundheitsdienstleistung – erst recht im medizinischen Bereich. Daher ist Datenschutz in Arztpraxen kein neues Kriterium. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters und spätestens mit Einführung der DSGVO wurden die Dinge aber kompliziert.