ArzthaftungVeröffentlicht am: 20. Jän. 2016
Arzthaftung bei einem Diagnoseversäumnis
Ein deutsches Oberlandesgericht musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit Fragen zur Haftung für Diagnoseversäumnisse auseinandersetzen. Konkret ging es um eine 23-jährige Patientin, die wegen Schmerzen im rechten Bein einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie konsultierte. (ärztemagazin 28/15)