Univ.-Prof. Dr. Helmut OfnerVeröffentlicht am: 27. Feb. 2015
Wo beginnt die Laienwerbung bei Arzneimitteln?
Rein informatorische Angaben über Arzneimittel, die ohne Werbeabsicht erfolgen, fallen nicht unter das Verbot der Laienwerbung . (ärztemagazin 03/2015. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner)