19. Jän. 2016

Neues Gehaltsschema für Wiener Arztpersonal

Rund 10.000 in Wiener Arztordinationen beschäftigte Personen erhalten einen neuen Kollektivvertrag.

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Eine in Wien tätige Ordinationsassistentin wird seit dem 1. Jänner 2016 mit mindestens EUR 1.542,00 und ab dem kommenden Jahr mit mindestens EUR 1.646,00 entlohnt.

 

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) handelte mit der Ärztekammer für Wien ein neues Gehaltsschema für das Personal in Wiener Arztordinationen und Gruppenpraxen aus. Die Mindestgehälter für Arztangestellte in Wien steigen per 1. Jänner 2016 sowie 1. Jänner 2017 um 200 Euro. Schlussendlich soll das neue Mindestgrundgehalt 1.542 Euro betragen.

Wesentlich höhere Gehälter nach kürzerer Dienstzeit

Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger bedeutet die Reform in den ersten zehn Dienstjahren ein um 14 bis 21 Prozent höheres Gehalt als bisher. Darüber hinaus wurden auch für Teilzeitbeschäftigte an Arbeitstagen mit mehr als 9 Arbeitsstunden Überstunden fixiert, die mit 75 Prozent bezuschlagt werden, ab 20:00 Uhr mit 100 Prozent. Es giobt nun keine Durchrechnung und keinen 25 prozentigen Mehrarbeitszuschlag mehr. Die Überstunde ist in erster Linie zu bezahlen und nur per Vereinbarung in Form von Zeitausgleich und Zuschlag zu konsumieren.

Kernpunkte des neuen Kollektivvertrags

  • + € 200,- Mindestgehalt (inklusive neuer Zulage)
  • erstmalig eine garantierte 75-Prozent-Überstunde auch für Teilzeitbeschäftigte
  • neues Gehaltsschema mit wesentlich höheren Gehältern nach kürzere Dienstzeit

Laborangestellte

Die für Laborangestellte getroffenen Regelungen sollen der kontinuierlichen betrieblichen Praxis Rechnung tragen. In diesem Bereich wurden auch Kompensationsmaßnahmen wie Zuschläge für Normalarbeitszeit im Kollektivvertrag verankert.

>Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien, Stand: 1. Jänner 2016 (pdf, 998 KB)

Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier