Kollektivvertrag für privaten Sozial- und Gesundheitsbereich
Der Kollektivvertragsabschluss für die mehr als 100.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich wurde am 21. Jänner finalisiert.
Eine Gehalts- bzw. Lohnerhöhung um 2,03 Prozent, eine bundesweit einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle sowie Arbeitsgruppen zum Rahmenrecht: Das sind die Kernpunkte des Kollektivvertragsabschlusses im privaten Sozial- und Gesundheitsbereich.
Die Gewerkschaften GPA-djp und vida hatten lange mit den Arbeitgebervertretern der Sozialwirtschaft Österreich verhandelt – mit dem Resultat, dass die Löhne und Gehälter mit 1. Februar 2015 um 2,03 Prozent steigen. Die seit 1. Jänner geltende, bundesweit einheitliche Lohn- bzw. Gehaltstabelle ergibt in einzelnen Bundesländern ein Plus von bis zu 2,74 Prozent.
Neben den KV- und Ist-Löhnen bzw. -Gehältern werden alle Zulagen, die Lehrlingsentschädigungen, das Entgelt für TransitmitarbeiterInnen, sowie die alten Lohn- und Gehaltstabellen um 2,03 Prozent erhöht. Nach 12 Jahren Übergang gilt seit 1. Jänner 2014 für das gesamte Bundesgebiet eine einheitliche Gehaltstabelle, alle Startstrukturtabellen entfallen ab diesem Zeitpunkt. Diese Übergangsregelung bedeutet, dass es in diesem Jahr in einzelnen Bundesländern nochmals Erhöhungen bis zu 2,74 Prozent gibt.
Mindestlohn bzw. Mindestgrundgehalt von 1.500 Euro
Die Verhandlungspartner einigten sich auf den Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt von EUR 1.500, indem die Stufe 1 der Verwendungsgruppe 1 um 2,8 Prozent angehoben wurde.
Zu den Themen Verwendungsgruppen und Seniorität sowie Arbeitszeit und Dienstplan wurden Arbeitsgruppen eingerichtet und Verhandlungstermine vereinbart.
Quelle: GPA-djp, vida