Mindestgehalt für niederösterreichische Arzt-Angestellte
Angestellte, die in niederösterreichischen Arztpraxen beschäftigt sind, erhalten ab dem 1. Jänner 2015 ein monatliches Mindestgehalt von EUR 1.300. Die über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegenden Ist-Gehälter werden um 3,34 Prozent, die Gefahrenzulage um 11,9 Prozent erhöht.
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier (GPA-djp) gab am 6. Oktober bekannt, dass es zum Abschluss eines neuen Gehaltsschemas für Arztangestellte in Niederösterreich gekommen ist. Die Änderung tritt in zwei Schritten mit 1. Jänner 2015 und rückwirkend mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Für Ordinationsassistentinnen, die mit Jahreswechsel ein Mindestgehalt von EUR 1.353 erhalten werden, bewirkt das neu gestaltete Verwendungsgruppenschema eine höhere Einstufung.
Die Kollektivverträge für die österreichweit etwa 40.000 Angestellten bei Ärzten werden auf Länderebene mit den jeweiligen Länderärztekammern verhandelt.
Quelle: GPA-djp, APA