Neue Leitlinien zum Urothelzellkarzinom der oberen Harnwege
13.09.2017 – Die Europäische Gesellschaft für Urologie (EAU) hat neue Leitlinien für die Diagnose und Behandlung des Urothelkarzinoms der oberen Harnwege (UTUC) veröffentlicht.
Im Rahmen der standardmäßigen, diagnostischen Abklärung, empfehlen die Leitlinien die Durchführung einer Urinzytologie. Zum Ausschluss eines Blasenkarzinoms sollte eine Zystoskopie durchgeführt werden, eine CT-Urographie wird zur Beurteilung der oberen Harnwege und zur Stadieneinteilung empfohlen.
PatientInnen mit low-risk-Tumoren und renibus munus sollte eine nierenerhaltende Therapie als primäre Behandlung angeboten werden. Ebenso PatientInnen mit einer Einzelniere und/oder Niereninsuffizienz, vorausgesetzt, dass dies die onkologischen Ergebnisse nicht gefährdet. Zur endoskopischen Behandlung wird der Einsatz eines Lasers empfohlen.
Die Nachbeobachtung nach radikaler Nephroureterektomie sollte mehr als fünf Jahre umfassen. PatientInnen mit einem nichtinvasiven Tumor wird eine Zystoskopie/Urinzytologie nach drei Monaten und danach jährlich empfohlen, wobei jährlich eine CT-Urographie durchgeführt wird. PatientInnen mit invasivem Tumor wird eine Zystoskopie/Urinzytologie nach drei Monaten und danach jährlich empfohlen, jedoch eine CT-Urographie alle sechs Monate für zwei Jahre und danach jährlich.
Nach einer nierenerhaltenden Therapie sollten eine Urinzytologie und CT-Urographie nach drei und sechs Monaten und danach jährlich durchgeführt werden. Zystoskopie, Ureteroskopie und Zytologie in situ werden nach drei und sechs Monaten, danach alle sechs Monate für zwei Jahre und danach jährlich empfohlen.