25. Juli 2017

Zugang zu bildgebenden Untersuchungen Wien vs. Niederösterreich?

25.07.2017 – Die seit Jahren heftigen Diskussionen über den Zugang der Krankenversicherten zu CT-, MR- und weiteren nuklearmedizinischen Untersuchungen wurden durch den Erlass einer erneuten Chefarztpflicht der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) neu angeheizt.

Wie bereits letzte Woche berichtet, gibt es nuklearmedizinische Untersuchungen in Wien nur in Spitälern und nur mit langen Wartezeiten.

Ein Vorschlag bzw. Ausweg könnte nun – so skurril es klingt – eine Bus- oder Bahnfahrt nach Niederösterreich sein. Der St. Pöltener Radiologe Franz Frühwald berichtet von Kapazitäten für nuklearmedizinische Schilddrüsenuntersuchungen in Instituten im Wiener Umfeld wie Stockerau, Mödling oder St. Pölten. Binnen einer Woche wäre ein Termin verfügbar. Die PatientInnen benötigen dazu eine ärztliche Überweisung und die E-card. Vorerst zahle dies die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse und erhält in Folge die Honorare im Rahmen des „Fremdkassenersatz“ von der WGKK retour, so Frühwald.

Im Gegensatz zu Wien werden in Niederösterreich entsprechende Untersuchungen vor allem in Instituten für bildgebende Diagnostik (Röntgen, CT, MR, Szintigrafie) mit Kassenvertrag angeboten. Daneben seien auch SchilddrüsenexpertInnen tätig. Ein Service, den auch Wiener Krankenversicherte durchaus nutzen können, so Frühwald.

Ein weiterer Unterschied zu Wien und Niederösterreich: während die WGKK erneut über eine Chefarzt-Genehmigungspflicht für bildgebende Untersuchungen wie CT und MR verfügt hat, besteht in Niederösterreich für GKK-Versicherte keine Bewilligungspflicht.

Dennoch führen Wiener Spitäler seit vielen Jahren an, dass sie einen hohen Anteil an PatientInnen aus den umliegenden Bundesländern versorgen. Ob dies an den überweisenden ÄrztInnen oder der persönlichen Entscheidung der Betroffenen liegt, ist nicht klar. Frühwald meinte allerdings, dass PatientInnen oftmals nicht wissen, dass sie alle KassenärztInnen und Kassen-Institute selbstverständlich auch in anderen Bundesländern kostenfrei in Anspruch nehmen dürfen.

Dies klingt wie ein weiterer Anreiz zu einer Reform der Sozialversicherungen in Bezug auf das Thema der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen.

Quelle: APAMED