20. Juli 2017

EU-Maßnahmen gegen Acrylamid

20.07.2017 – Neue EU-Maßnahmen sollen ab 2019 das möglicherweise krebserregende Acrylamid in Lebensmitteln wie Pommes frites, Chips oder Knäckebrot zurückdrängen. Eine Vorlage der EU-Kommission mit entsprechenden Regelungen für Lebensmittelhersteller, Restaurants und Bäckereien wurde von Experten der EU-Mitgliedsländer genehmigt.

Bei sehr stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl entsteht beim Rösten, Backen, Braten und Frittieren Acrylamid. Ein erhöhtes Krebsrisiko bei Aufnahme dieses Stoffes wurde im Tierversuch nachgewiesen. Empfehlungen der neuen EU-Regelungen sind beispielsweise die Verwendung von Kartoffelsorten mit wenig Stärke, Pommes frites vor dem Frittieren einzuweichen oder zu blanchieren, Reduzierung der Hitze beim Garen auf das Nötigste und möglichst geringe Bräunung der Lebensmittel. Zum letzten Punkt sollen in der Praxis Bräunungstabellen einen Anhaltspunkt geben.

Da die Gastronomie einen großen Mehraufwand befürchtet, wehrt sie sich gegen die geplanten Auflagen. Gesundheitsexperten mahnen dennoch, die Aufnahme von Acrylamid so weit wie möglich zu verringern.

 

Quelle: APAMED