„Vorsicht Doping-Fallen!“

Beim Team-Workshop des Österreichischen Paralympischen Committees (ÖPC) verwies Mag. Dr. David Müller von der Nationalen Anti-Doping Agentur NADA Austria auf wichtige Details im Hinblick auf die Paralympics in Peking. So gibt es Neuerungen bei der Anwendung von Kortikosteroid-Injektionen, zudem besteht für China eine Warnung vor „gedoptem Fleisch“.

Reagenzglas mit der Aufschrift „Doping“.
D-Keine/GettyImages

Genauso wie olympische Athleteninnen und Athleten müssen sich auch Spitzensportler aus den Paralympischen Disziplinen strengen Anti-Doping Maßnahmen unterziehen. Neben den Richtlinien der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) gelten für sie zudem jene des Internationalen Paralympischen Committees (IPC). „Neben den Dopingsubstanzen und Methoden, die auf der Verbotsliste der WADA stehen – etwa Anabolika, Wachstumshormon, Austausch von Blut, Stimulanzien oder Narkotika – verbietet das IPC auch zusätzlichen Sauerstoff sowie die Verwendung von Sauerstoffzelten oder Kältekammern“, sagt Mag. Dr. David Müller, Leiter der Abteilung Information und Prävention bei der NADA Austria. Strenge Sanktionen gibt es zudem beim „Boosting“, dem Abklemmen von Kathetern, oder bei willentlichen Verletzungen gelähmter Körperteile, um den Blutdruck und damit die Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Die Anti-Doping Bestimmungen gelten dabei nicht nur für die Athleten, sondern auch für Betreuungspersonen oder etwa Guides sehbehinderter Sportler. Sie umfassen unter anderem das Verbot von Besitz oder Weitergabe von Dopingmitteln; Dopingkontrollen werden jedoch nur bei Athleten durchgeführt.

Müller erinnert zudem daran, dass Leistungssportlerinnen und -sportler bei allen Erkrankungen und Verletzungen verpflichtet sind, Behandler darauf hinzuweisen, dass sie den Anti-Doping Bestimmungen unterliegen. Um einfach und unkompliziert herauszufinden, ob eine Behandlung erlaubt ist, bietet die NADA Austria eine Medikamenten-Abfrage, die auch als „MedApp“ für Smartphones und Tablets zur Verfügung steht. „Eine medizinische Ausnahmegenehmigung wird nur dann erteilt, wenn es keine erlaubte Alternative gibt“, betont Müller. Den entsprechenden Antrag, die „Therapeutic Use Exemption“ (TUE), stellen Sportler und Ärztin gemeinsam. „Im Notfall gibt es die Möglichkeit eines retroaktiven Verfahrens“, ergänzt Müller. In jedem Fall müssen Diagnose und Befund vorliegen und „vernünftig nachvollziehbar“ sein. Ob etwa auch Coaches informiert werden, obliegt den Athleten selbst: Die NADA Austria unterliegt auch gegenüber Verbänden dem strengen Datenschutz. „Stellen Sie sich etwa vor, eine Athletin wird wegen Kinderwunsch hormonell behandelt“, sagt Müller.

Wichtig für die Paralympics

Für die Paralympics in Peking seien jedenfalls besondere „Doping-Fallen“ zu beachten. Dazu gehört etwa das seit Jahresbeginn 2022 geltende Verbot jeder Art der Injektion von Glukokortikoiden, das gilt auch für Infusionen. Für Asthmatiker gebe es eine Reihe erlaubter oder erst ab einem Grenzwert verbotene Mittel. Absolute Vorsicht gilt aber bei Beta-2-Agonisten, die keinen Grenzwert haben, für diese werden in der Regel keine Ausnahmegenehmigung erteilt. „Das führt bei retroaktiven Verfahren leicht zu einem bösen Erwachen, wie wir schon öfter erlebt haben“, berichtet Müller. Ebenso sei bei Erkältungsmitteln Vorsicht geboten, da etwa Kombinationspräparate mit Pseudoephedrin verboten sind.

Interessanterweise gibt es bei Substanzen mit Missbrauchspotenzial nur ein Verbot im Wettkampf. „Die Anti-Doping Bestimmungen halten sich heraus, wenn jemand privat Cannabinoide konsumiert und dies nicht mit der Absicht der Leistungssteigerung erfolgt.“ Bei positivem Nachweis gebe es in diesem Fall eine Sperre von „nur“ drei Monaten, die jedoch auf einen Monat reduziert wird, wenn eine Therapie zur Entwöhnung gemacht wird. Der erlaubte Grenzwert für THC bei der Dopingkontrolle beträgt 150ng/ml. „Beim Konsum von CBD-Produkten wie Ölen sollte jedenfalls auf die Seriosität der Hersteller gesetzt werden, damit der angegebene THC-Wert auch wirklich eingehalten wird“, meint Müller. Für den Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln sei ebenfalls Seriosität der Hersteller gefragt – oder besser noch die Frage zu stellen, ob sie wirklich nötig sind, wie Müller meint. Falls die Notwendigkeit festgestellt wurde, sollten nur Produkte verwendet werden, die von unabhängigen Laboren (z.B. https://www.koelnerliste.com/) getestet wurden.

Während der Paralympics sollen Athletinnen und Athleten zudem auf einen Imbiss außerhalb des paralympischen Dorfes verzichten, da es seitens der WADA für China eine Warnung vor „gedoptem Fleisch“ gebe: Clenbuterol oder andere Hormone in der Tierzucht könnten zu erhöhten Werten führen. Den an den offiziellen Verpflegungsstationen angebotenen Speisen dürfe dagegen vertraut werden, sagt Müller.

Die medonline-Redaktion wünscht der gesamten Delegation alles Gute, verletzungsfreie und erfolgreiche Paralympische Spiele!