5. Juni 2026Weibliche Genitalverstümmelung

FGM/C: Körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen schützen

Weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C) ist infolge der Migration auch in Europa ein Thema. Anlässlich der am Mittwoch stattgefundenen DACH-Konferenz gegen FGM/C lud die Österreichische Ärztekammer zu einer Pressekonferenz mit der FGM/C Koordinationsstelle und Integrationsministerin Claudia Bauer.

Dr. Harald Schlögel, Claudia Bauer, Hilde Wolf (PK weilbliche Genitalverstümmelung)
ÖÄK / Stefan Seelig
V.l.n.r.: Dr. Harald Schlögel (ÖÄK), BM Claudia Bauer, Hilde Wolf (FGM/C-Koordinationsstelle und FEM Süd)

Österreichweit sind rund 11.000 Frauen von FGM/C betroffen (in Europa ca. 600.000) und bis zu 3.000 gefährdet. Leider sinken die Zahlen nicht, im Gegenteil. Seit 2016 sind sie weltweit noch um 15% angestiegen.

Die WHO deginiert FGM/C als „die teilweise oder totale Entfernung oder sonstige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht-medizinischen Gründen“. Dr. Harald Schlögel, 1. Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, bezeichnete diese Praxis als eine „archaische Missachtung der Menschenwürde“. Diese hat langfristig negative gesundheitliche Auswirkungen für die Betroffenen. Ärzte müssten den Mut haben, das Thema anzusprechen. Sie sind, da es sich dabei um schwere Körperverletzung handelt, auch verpflichtet, Anzeige zu erstatten.

Rechtslage und Sensibilisierung

Im Umgang mit FGM/C nannte Integrationsministerin Claudia Bauer drei wesentliche Faktoren: klare gesetzliche Rahmenbedingungen, Prävention und Bewusstseinsarbeit sowie kompetente Anlaufstellen. Was die Rechtslage betrifft, so gibt es in Österreich ein klares Verbot von FGM/C, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wurde. Es drohen bis zu 15 Jahre Haftstrafe.

Punkto Prävention ist es wichtig zu erkennen, wann jemand gefährdet ist (z.B. Schülerinnen, wenn sie in den Ferien auf Heimaturlaub fahren; daher sollten auch Pädagogen entsprechend geschult sein). FGM/C soll künftig auch in die Ausbildung von Ärzten und Hebammen inkludiert werden. Generell ist eine Sensibilisierung für das Thema über Aufklärung und Information von großer Bedeutung.

Dokumentation im Eltern-Kind-Pass und Schutzbrief

Ab 1. Oktober 2026 wird die Informations- und Dokumentationspflicht zu FGM/C im Eltern-Kind-Pass festgeschrieben. Damit wird Ärzten ein konkretes Instrument in die Hand gegeben, um betroffenen Schwangere über das Verbot in Österreich aufzuklären und die nächste Generation Mädchen vor FGM/C zu bewahren.

Außerdem wird nach internationalem Vorbild ein Schutzbrief erarbeitet, der über die Strafbarkeit von FGM/C in Österreich informiert. Dieser soll Familien davon abhalten, eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern vornehmen zu lassen. Er soll den gefährdeten Mädchen und Frauen auch Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in ihren Heimatländern an die Hand geben.

Schutz durch Nationalen Aktionsplan

Das Thema FGM/C findet auch im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen Berücksichtigung. „Die Bundesregierung nimmt die Bekämpfung von FGM/C sehr ernst. Der Nationale Aktionsplan macht aus politischem Willen verbindliche Verantwortung. Prävention, Opferschutz und verlässliche medizinische wie psychosoziale Versorgung der Betroffenen werden so über Ressortgrenzen hinweg abgesichert und ausgebaut“, erklärte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner in einer Aussendung.

Kompetenzstelle für FGM/C in Österreich

Die Anlaufstelle für das Thema weibliche Genitalverstümmelung hierzulande ist die FGM/C Koordinationsstelle (https://fgm-koordinationsstelle.at/). Das Frauengesundheitszentrum FEM Süd hat das Thema FGM/C in Wien schon vor rund 20 Jahren aufgegriffen. Seither hat es mit Beratung, Aufklärung und Vernetzung maßgeblich zur Entwicklung einer tragfähigen Versorgungsstruktur beigetragen.

Unter Einbindung von Österreichischem Rotem Kreuz, den Frauengesundheitszentren in Linz und Salzburg und des Männergesundheitszentrums MEN hat man die Aktivitäten auf ganz Österreich ausgeweitet. Seit 2022 haben über 1000 Frauen (und auch Männer) eine Beratung in Anspruch genommen. Rund 3000 Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen konnten an entsprechenden Schulungen teilnehmen.

„Außerdem hat die FGM/C Koordinationsstelle 2026 einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit FGM/C-Betroffenen veröffentlicht, der auf der WHO-Leitlinie mit internationalen Qualitätsstandards von 2025 basiert“, erläuterte Hilde Wolf, Leiterin der FGM/C Koordinationsstelle und Leiterin FEM Süd.

Sie begrüßte den Schulterschluss mit Ärzten als wichtige Partner im Einsatz gegen FGM/C und ermunterte sie, sich bei Fragen zum Thema FGM/C an das Infotelefon der FGM/C Koordinationsstelle zu wenden. (Tel.: 01/267 7 267, Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr).

Medizinischer Leitfaden zu FGM/C: Der Leitfaden richtet sich an Ärzt:innen und Hebammen, bietet Hintergrundinformationen zur FGM/C und Handlungs-empfehlungen für den Umgang mit betroffenen Patient:innen: https://fgm-koordinationsstelle.at/wp-content/uploads/Medizinischer-Leitfaden-FGM-Oesterreich.pdf

Weitere Leitfäden für Fachkräfte und Communities:
https://fgm-koordinationsstelle.at/materialien/

Pressekonferenz der Ärztekammer „Signal gegen weibliche Genitalverstümmelung“, Wien, 3.6.2026