
Umbau der Bildungskarenz in die Weiterbildungszeit
Das Thema der Bildungskarenz steht seit Monaten im Licht der Öffentlichkeit. Jetzt hat die neue Regierung eine weitgehende Reform des Qualifizierungsinstruments angekündigt. Ab dem Jahr 2026 wird die bisherige Bildungskarenz durch die "Weiterbildungszeit" ersetzt. Maximal sind dafür 150 Millionen Euro budgetiert. Die Kosten der Bildungskarenz beliefen sich zuletzt auf 650 Millionen Euro im Jahr.

Voraussetzung für die Weiterbildungszeit ist die Beschäftigung beim entsprechenden Dienstgeber seit einem Jahr bzw. zwölf Monate während der zwei Jahre vor dem Antritt. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
So wird etwa das verpflichtende Stundenausmaß deutlich angehoben: Wer eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchte, muss künftig mindestens 20 Wochenstunden absolvieren – bei Betreuungspflichten liegt die Grenze bei 16 Stunden.
Auch bei universitären Weiterbildungen steigen die Anforderungen. Hier müssen künftig mindestens 20 ECTS-Punkte (bislang 8) gemacht werden, für Personen mit Betreuungspflichten gelten 16 ECTS-Punkte als Untergrenze.
Zusätzlich wird eine verpflichtende Bildungsberatung eingeführt, die vor der Antragstellung erfolgen muss. Dies gilt besonders dann, wenn die angestrebte Weiterbildung außerhalb des bisherigen beruflichen Tätigkeitsbereichs liegt.
Auch formale Voraussetzungen werden verschärft: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, bevor sie eine Weiterbildungszeit antreten können. Ein direkter Anschluss an eine Elternkarenz ist künftig nicht mehr möglich. Es muss eine mindestens 26-wöchige Phase der tatsächlichen Beschäftigung dazwischenliegen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Qualitätssicherung: Präsenzkurse oder Live-Online-Seminare mit dokumentierter Teilnahme werden künftig bevorzugt – reine Selbstlernformate ohne Nachweis reichen nicht mehr aus.
Zudem wird die finanzielle Unterstützung angepasst: Der Mindestbetrag des Weiterbildungsgeldes wird angehoben, um insbesondere geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser abzusichern.