17. März 2025Verletzungsdokumentation nach Gewalt

Neue Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene in Wien

Am 2. Jänner 2025 eröffnete die «Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene» des Zentrums für Gerichtsmedizin der MedUni Wien. Erste Anlaufstelle für Gewaltbetroffene ist jedoch häufig das Spital oder der niedergelassene Bereich – vor allem bei behandlungsbedürftigen Verletzungen. Wie die gerichtstaugliche klinisch-forensische Dokumentation und Spurensicherung gelingen kann, war Thema einer Veranstaltung der Gesellschaft der Ärzte in Wien.

Mann schlägt seine Frau und veranschaulicht häusliche Gewalt
Foto: sdecoret/AdobeStock

Sowohl in Spitälern als auch im niedergelassenen Bereich ist es notwendig, eine verfahrenstaugliche Dokumentation durchzuführen, die auch noch nach einem längeren Zeitraum – zum Beispiel im Zuge des Gerichtsverfahrens –

eine klare Aussage über den Verletzungsablauf macht, erklärte Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Klupp, Leiter des Zentrums für Gerichtsmedizin der MedUni Wien. «Das ist nicht immer ganz einfach!»

In Österreich gilt der Grundsatz «In dubio pro reo» – «Im Zweifelsfall für den Angeklagten». «Das heißt, wenn nicht eindeutig zu beweisen ist, dass der Angeklagte tatsächlich der Täter ist, endet das in einem Freispruch», gab der Gerichtsmediziner zu bedenken.

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Foto: MedUni/Wien_feelimage

Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Klupp, Zentrum für Gerichtsmedizin, MedUni Wien

Gerichtstaugliche klinische Dokumentation

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