Schlechte Abstimmung vor Ort schwächt EU-Gesundheitshilfe
Die Zuweisung von EU-Hilfe an die Gesundheitssysteme der Partnerländer weist methodische Schwächen auf, und die Projekte, die Mittel erhalten, verfehlen möglicherweise aufgrund mangelnder Koordinierung und Tragfähigkeit ihr Ziel. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Die Unterstützung der EU für das Gesundheitswesen in Partnerländern trage zum wichtigsten entwicklungspolitischen Ziel der EU bei – der Bekämpfung und letztlich Beseitigung von extremer Armut, die sowohl Ursache als auch Folge einer schlechten Gesundheitsversorgung sein könne. Diese Unterstützung habe in den beiden vorangegangenen Planungszeiträumen (2007–2013 und 2014–2020) insgesamt jeweils über drei Milliarden Euro betragen und sich Anfang 2024 für den aktuellen Zeitraum (2021–2027) auf über zwei Milliarden Euro belaufen. Allerdings sei die bilaterale Hilfe für Partnerländer zurückgegangen, während die Unterstützung durch globale Gesundheitsinitiativen auch aufgrund der Corona-Pandemie erheblich zugenommen habe, vermerken die Prüfer.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier:
Sonderbericht 18/2024: Finanzielle Unterstützung der EU für die Gesundheitssysteme in ausgewählten Partnerländern – Verfolgung breit angelegter strategischer Ziele, aber Probleme bei Koordinierung und Nachhaltigkeit der Interventionen
Europäischer Rechnungshof