PHC und der ewige Streit über Ambulatorien
Im Herbst 1955 wird, nach fast zehn Jahren Verhandlung, das ASVG zur Abstimmung gebracht, allerdings nur eine schnell zusammengezimmerte „Zwischenlösung“, da kurz davor ein Aufstand der Wiener Ärztekammer zu Änderungen zwang. Um was es ging? Um Ambulatorien und Kassenplanstellen. Die Kammer forderte fixe Kassenplanstellen und ein Veto-Recht bei der Errichtung von Ambulatorien. Sie fürchtete, und wohl nicht zu Unrecht, dass Kassen-Ambulatorien eine nicht bezwingbare Konkurrenz errichten könnten und über kurz oder lang die niedergelassenen Ärzte verschwinden. 60 Jahre später tritt im Rahmen der aktuellen PHC-Diskussion dieser „zwischengelöste“ Langzeitkonflikt prominent zutage. Und auch weiterhin ist die Begründung der Kammer nicht unrichtig.
Denn, obwohl das Gesetz vorschreibt, dass kasseneigene Ambulatorien, genauso wie Kassenärzte, sich durch die Kassenhonorare finanzieren müssen, schreiben 90 Prozent Defizite und werden quersubventioniert. Passiert das auch mit PHC-Zentren, die als Ambulatorien geführt werden, stellten diese eine unbezwingbare Konkurrenz dar, die die derzeitigen Hausärzte in Konkurs gehen ließe. Wie verzerrend die Politik agiert, sieht man an den hohen Subventionen (230.000 Euro pro Jahr) des Vorzeigeprojekts Medizin Mariahilf – und das ist noch nicht einmal ein Ambulatorium, weswegen diese Subventionen rechtskonform auch nicht dauerhaft ausbezahlt werden können.