9. Sep. 2016

Ärztegesetz-Novelle mit Konfliktpotenzial

aerzte.320

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat in aller Stille eine umfangreiche Novellierung des Ärztegesetzes in parlamentarische Begutachtung geschickt, die Frist zur Stellungnahme endet bereits am 9. September. Begründet wird diese Novellierung damit, dass sich seit den letzten Novellen 1998 ein „punktueller berufsrechtlicher Anpassungsbedarf“ zeige. Betroffen sind mehrere, nicht zusammenhängende Bereiche des Ärztegesetzes. Hinter einigen verbirgt sich durchaus Konfliktpotenzial. So will sich das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsorgan der Ärztekammer, das ausdrückliche Recht sichern, an Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstandes teilzunehmen und über Sitzungstermine und Tagesordnungen informiert zu werden. Auch ein verstärktes Kontrollrecht bei Disziplinarverfahren ist Teil der vorgeschlagenen Novelle

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune