14. Juni 2016
Novelle des Tuberkulosegesetzes beschlossen
Am 14. Juni wurde im Ministerrat das modernisierte Tuberkulosegesetz beschlossen, das für sämtliche Tuberkuloseerreger gilt, die bei Menschen eine Erkrankung hervorrufen können. Die Novelle sieht auch eine elektronische Labormeldepflicht vor.
Durch die Novelle des Tuberkulosegesetzes, das ursprünglich im jahr 1968 beschlossen und seitdem nicht wesentlich modernisiert wurde, wird der Anwendungsbereich auf sämtliche Tuberkulose-Erreger, die eine Erkrankung beim Menschen hervorrufen können, ausgeweitet. Künftig sind auch Personen, bei denen eine nicht ansteckende Tuberkulose vorliegt, bis zur endgültigen Ausheilung behandlungspflichtig.