8. März 2016
Psychisch krank, (keine) I-Pension?
Ein Kernpunkt des „Minipakets“, auf das sich die Regierungsparteien am Pensionsgipfel vergangene Woche geeinigt haben, sind Änderungen bei Invaliditätspensionen und beim Rehabilitationsgeld.
Das Prinzip „Rehabilitation vor Pension“ soll forciert und die Zusammenarbeit von Pensionsversicherung, Krankenkassen und AMS intensiviert werden – das steht sinngemäß im Maßnahmenpaket für Invaliditätspensionen, auf das sich SPÖ und ÖVP geeinigt haben. Besser als bisher will man sich dabei auf psychische Krankheiten konzentrieren. Um eine mögliche Berufsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen, sollen Arbeitnehmer, die länger als 28 Tage im Krankenstand sind, gezielt von den Krankenkassen beraten werden.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune