26. Jän. 2016
ASVG: 60 Jahre, 232 Änderungen
1956 trat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Kraft, 232 Novellen folgten. Bei einem Festakt im Parlament wurde über weitere Anpassungen gesprochen. Das betrifft auch die Ärzteschaft.
Als „Grundstein für ein Gebäude sozialer Sicherheit“ würdigte Bundespräsident Dr. Heinz Fischer jenes Gesetz, „das das Prinzip des Sozialstaates in konkrete Normen fasst“. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz habe den Ausschluss der Arbeiterschaft aus einer wirksamen Altersvorsorge beendet und wesentlich zur wirtschaftlichen und sozialen Erfolgsgeschichte der Zweiten Republik beigetragen.
Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune