Gratiszahnspange: Start mit 1. Juli doch realistisch
Die Österreichische Zahnärztekammer einigte sich mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf eine neue kieferorthopädische Sachleistungsversorgung für Kinder und Jugendliche. Ab 1. Juli sollen davon pro Jahr rund 30.000 unter 18-Jährige mit schweren Fehlstellungen profitieren. Nachdem es aber Querelen zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Zahnärztekammer gab, schien das Projekt kurzfristig gefährdet. Die Ausschreibungen für die Vertragsstellen hätte bis Anfang April erfolgen sollen, doch in Wien wurde heftig über die Reihungskriterien für Kieferorthopäden gestritten. Eine Verhandlungsrunde zwischen WGKK und Zahnärztekammer am 13. April führte nun offenbar wieder zu einer Annäherung.
Am 16. Februar unterzeichneten Vetreter der Sozialversicherung und der Zahnärztekammer einen Vertrag (Gesamtvertrag zur Gratis-Zahnspange), der für Kinder und Jugendliche ab 1. Juli 2015 bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) bis zum 18. Lebensjahr zwei neue Kassenleistungen vorsieht. Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren.