VfGH: Bevorzugung von Gynäkologinnen gesetzeskonform
Einem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshofes zufolge ist die Bevorzugung von Frauenärztinnen bei der Vergabe von Kassen-Verträgen nicht gesetzwidrig.
Das Geschlecht der BewerberInnen um Kassenstellen spielt im Fach Gynäkologie eine wesentliche Rolle. Nach Erkenntnissen aus dem Bereich der geschlechtsspezifischen Medizin ziehen Frauen Gynäkologinnen den männlichen Frauenärzten aus einer Vielzahl von Gründen vor. Viele Frauen meinen, Ärztinnen seien sensitiver, empathischer und verständnisvoller. Manche Frauen haben wiederum Schwierigkeiten, ihre Genitalien einem fremden Mann zu exponieren.
Nachdem sich ein Salzburger Gynäkologe bei der Salzburger Gebietskrankenkasse und anderen Krankenkassen erfolglos um Einzelverträge beworben hatte, brachte er beim Landesgericht Salzburg ein Verfahren gegen die Ärztekammer für Salzburg ein.
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