4. Dez. 2014
Bevorzugung von Frauen bei Gyn-Kassenverträgen
Ein Salzburger Frauenarzt stößt sich daran, dass womöglich auch schlechter qualifizierte Ärztinnen ihm gegenüber im Vorteil seien, wenn es um die Vergabe der raren Kassenverträge in seinem Fach gehe.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigte sich am 3. Dezember mit der Bevorzugung von Frauen bei der Vergabe von Gynäkologie-Krankenkassenverträgen, nachdem ein Salzburger Frauenarzt gegen die Bevorzugung von Gynäkologinnen vor Gericht gezogen war. Das Argument des Arztes, dass schlechter qualifizierte Frauen im Vorteil seien, hatte das Gesundheitsministerium nämlich als nicht unverhältnismäßig angesehen.