Ministerrat: Ärzteausbildung neu beschlossene Sache
Im heutigen Ministerrat wurde das Ärztegesetz mit einer neuen Form der Ärzteausbildung beschlossen. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten, ab Juni 2015 kann mit der neuen Ausbildung begonnen werden. Insgesamt soll die Ausbildung zur Allgemeinärztin bzw. zum Allgemeinarzt künftig 42 Monate dauern, die Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt wird mindestens 72 Monate dauern.
Die am 23. September im Ministerrat beschlossene Novelle zum Ärztegesetz sieht wesentliche Änderungen in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten vor. Die neue Ausbildung sieht laut Bundeskanzler Werner Faymann besonders einen Praxisteil vor, der den jungen Anwärtern die Möglichkeit bieten soll, das Leben von Ärzten im ländlichen Raum kennenzulernen. Aufgrund des dort vorherrschenden Mangels sei in der Neuregelung darauf besonders Rücksicht genommen worden, so Bundeskanzler.