Arbeitsverdichtung im Spital? Nicht mehr lange!
Das Arbeitszeitgesetz 2015 wird eingehalten, die durchschnittliche (dokumentierte) Arbeitszeit liegt nun unter den erlaubten 48 Wochenstunden. Früher waren 60 erlaubt. Mangels akkurater Aufzeichnungen ist unklar, wie viel gearbeitet wurde. Geht man vorsichtig von 55 Wochenstunden aus, ergibt das eine Arbeitszeitreduktion von (mindestens) 15 %. Da die Arbeitsbelastung vor 2015 schon recht hoch war, müsste, wenn diese nicht zunehmen sollte, die Zahl der Ärzte um mindestens 15 % gestiegen oder aber die Belastung um diesen Wert gesunken sein. Für Ersteres gibt es klare Zahlen, für Letzteres wollen wir eine Summe aus Ambulanzfrequenzen, 0-Tagesaufnahmen und Belagstagen als Surrogatparameter heranziehen. Während die Zahl der Ärzte bis 2018 um 6 % gestiegen ist, ist die Belastung aber gleich geblieben. Es kam also zur befürchteten Arbeitsverdichtung.
Pflegekräfte wurden nicht aufgestockt, konnten also wenig kompensieren. Aber, was völlig übersehen wird, es gibt neue „Mitarbeiter“, die in Statistiken nicht auftauchen, in der Nahrungskette ganz unten stehen und zu allem Möglichen eingesetzt werden können: die KPJler. 1.500 gibt es jedes Jahr – neu. Und weil sie oft Sinnlostätigkeiten der „alten“ Turnusärzte übernehmen (Papierkram, Blutabnahmen, Venflon, Infusionen, s.c.-Spritze etc.), füllen sie zwar nicht ganz, aber doch die Lücke. Doch die KPJler begehren immer mehr auf! Sie wollen, wie versprochen, unterrichtet und nicht als systemerhaltende Lückenbüßer missbraucht werden.