Neuwahlen: Das Ende des Reförmchens
Das politische Schlamassel hat auch in der Gesundheitspolitik Konsequenzen. Alles, was bisher beschlossen wurde, war einfachgesetzlich und ist umkehrbar.
Verfassungsänderungen mit Reformpotenzial hat es nie gegeben. Denken wir an die Ansage vom damaligen Gesundheitsminister Alois Stöger 2010 in Alpbach. Er schlug vor, die Spitalsgesetzgebung von der Landes- auf die Bundeebene zu heben. Technisch hieße das, diese aus dem Artikel 12 B-VG in der Artikel 11 zu „verschieben“. Die Diskussion darüber dauerte einen Tag – dann haben die Länder den Schluss der Debatte verhängt. Exakt das Gleich wollte nun Justizminister Josef Moser – auch da eine Eintagsfliege.
Um eine echte Reform mit Verfassungsänderungen zu umschiffen, hat die jetzige Regierung, wie alle vor ihr, simple, der eigenen Klientel nicht wehtuende Reförmchen mit ihrer parlamentarischen Mehrheit beschlossen. Die Umsetzung müsste jetzt in die Gänge kommen – es braucht Personal- und Organisationsentscheidungen, Geschäftsordnungen und Kompetenzverteilungen.
Wirklich weit gediehen ist das nicht. Bis dato hat nur die Wiener Zeitung („Nach Kassenfusion Länder entmachtet“, 18.04.2019) darüber berichtet – und nur einmalig. Demnach wären praktisch alle Entscheidungen durch einen ÖVP-nahen Generaldirektor in Wien zu treffen und alle Kasseneinnahmen würden ohne Bundeslandbezug in einem großen Topf zusammenfließen – Landesstellen wären nur mehr Repräsentanzen, Landespolitiker genauso entmachtet wie föderalistisch organisierte Ärztekammern.
Bedenkt man, dass diese Reform im Wesentlichen nur eine Ohrfeige für SPÖ-nahe Gewerkschafter war und genau diese seither kein gutes Haar an ihr ließen, gehe ich davon aus, dass die Reform nun sterben wird, wie alle anderen Reformvorhaben, so sie denn je mehr als nur Ankündigungen waren. Etwa die Reform des Pflegesystems, das um Sachleistungen hätte erweitert werden sollen (verfassungsrechtlich heikel). Wenn das nicht kommt, werden alle PHC-Entwicklungen gleich mitsterben und PVEs bleiben Kassen-Hausarzt-Gruppenpraxen, wohl zur Freude einiger.