Sozialversicherungsreform: Therapiefreiheit bleibt bestehen
Der Gesetzesentwurf zur Sozialversicherungsreform befindet sich in Begutachtung. Eckpunkte wie die Schaffung einer Gesundheitskasse sind bekannt. Aber was haben die niedergelassenen Ärzte davon? (Medical Tribune 43/18)
Wird die Reform zu einer Verbesserung oder Verschlechterung für die Therapiefreiheit der Ärzteschaft führen? Dies war eine der Kernfragen einer aktuellen Veranstaltung der Gesellschaft der Ärzte in Wien und es wurde versucht, aus juristischer Sicht darauf Antwort zu geben. Auf ein paar „Knackpunkte“ des Arzt-Patienten-Verhältnisses ging Prof. Dr. Alfred Radner, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht, ein und stellte grundlegend fest, dass „niemand einen Arzt zu einer bestimmten Therapie zwingen kann und eine Stärkung der Therapiefreiheit hergestellt werden muss“. Ausgehend davon, dass keine Einmengung Dritter in das Arzt-Patienten-Verhältnis stattfinden dürfe, sei auch die Rolle des Chefarztes zu hinterfragen, da dieser nicht als „Chef der Vertragsärzte“ anzusehen sei.