29. Mai 2024Gastkommentar Österreichische Apothekerkammer

Expertise durch Fortbildung

Fachliche Fortbildung ist eine zentrale Säule der Apothekerkarriere. Die neue Fortbildungsrichtlinie macht diese Säule noch stabiler.

Jeden Tag besuchen bis zu 500.000 Menschen in Österreich eine Apotheke. Das tun sie nicht ohne Grund. Die Apotheke ist ein Ort des Vertrauens und der Expertise. Das haben sich Apothekerinnen und Apotheker über viele Jahre – eigentlich Jahrhunderte – hart erarbeitet. Eine gute Ausbildung zu haben, reicht in unserem Beruf nicht. Das führt mich direkt zum Thema Fortbildung und, aus aktuellem Anlass, weiter zur neuen Fortbildungsverordnung, die per 1. Juli in Kraft treten wird.

Richtlinie mit Hintergrund …

Fakt ist: Das enorm große Wissensfeld im Bereich der Pharmazie und die dort ständig neu eintretenden Innovationen machen eine kontinuierliche Fortbildung in unserem Berufsfeld unabdingbar. Auf unserer Website apothekerkammer.at ist zu lesen: „In einer Zeit rasant zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnisse in vielen Teilbereichen der Pharmazie und anderen apothekenrelevanten Disziplinen entspricht es auch dem beruflichen Selbstverständnis, die fachliche Kompetenz in der täglichen Arbeit und durch Fortbildung kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten und zu erweitern.“

Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens am 1. Juli ist günstig: Die jüngst beschlossene Apothekengesetz-Novelle erlaubt der Apothekerschaft, ihre Kompetenzen auszuweiten und damit ihre Rolle im Gesundheitssystem zu stärken.

… und mit Zukunft

Eine Fortbildungsverpflichtung für Apothekerinnen und Apotheker hat ja grundsätzlich auch bisher schon bestanden. Jetzt wurden Optimierungen vorgenommen, die das Mindestausmaß und die Dokumentation dieser Verpflichtung genauer regeln. Auf die konkreten Inhalte der neuen Richtlinie soll hier nicht eingegangen werden, ich denke aber, dass das Ergebnis unserer Bemühungen ein gutes ist. Wie bei jeder Neuerung wird es auch bei der Fortbildungsrichtlinie notwendig und sinnvoll sein, gerade in den ersten Monaten zu evaluieren, wie sich die Vorgaben in der Praxis bewähren. Konkrete Änderungserfordernisse können daher erst nach einer gewissen Anlaufzeit erkannt und gegebenenfalls optimiert werden.

Die Fortbildungsverpflichtung mit Leben erfüllen

Die neue Richtlinie soll für die Apothekerschaft kein Regel-Korsett darstellen, vielmehr bin ich davon überzeugt, dass sie das Thema Fortbildung mit neuem Leben erfüllen wird. Entscheidend für ihren Erfolg und ihre Akzeptanz ist sicherlich ein möglichst attraktives Angebot an Fortbildungen. Die Apothekerkammer hat dementsprechend ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Fortbildungsangebot, das schon immer sehr gut angenommen wird. Die Teilnehmerzahlen belegen das eindrucksvoll. Ergänzt werden diese Veranstaltungen durch zahlreiche externe Fortbildungen, die durch die kammerinterne Akkreditierungskommission (AKKO) auf Qualität geprüft werden.

Klärung letzter Details

Die Verpflichtung wird so geregelt sein, dass sie die Besonderheiten der Apotheke weitgehend berücksichtigt und für jeden Betrieb leistbar ist. Einiges war in den letzten Monaten noch unklar. Beispielweise werden Dienste mit geringerem Stundenausmaß für die Arbeitgebenden unattraktiver, wenn der Umfang der Fortbildung unabhängig von der Arbeitszeit ist. Ob das die Angestellten wollen, ist fraglich. Nicht geklärt war auch, welcher Betrieb den Ausfall einer Person stemmen muss, die in 2 Apotheken angestellt ist, wie sich die neuen Regelungen zu bestehenden Vorgaben im Kollektivvertrag verhalten und welche Kosten der Betrieb überhaupt konkret übernehmen muss. Zudem stellte sich die Frage nach den Schulungsinhalten. Wenn das Unternehmen die volle finanzielle Last trägt, sollte sich eine Fortbildung nach den betrieblichen Erfordernissen richten, außerdem sind aus Kostengründen Online-Kurse zu bevorzugen. Wir nützen deshalb die Zeit bis zum Start am 1. Juli, um die Regelungen eingehend zu analysieren und einem Praxistest zu unterziehen.