7. März 2024APOkongress Schladming

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Blutuntersuchungen

Mit dem neuen Apothekengesetz ist es möglich, bestimmte Schnelltestverfahren in der Apotheke durchzuführen. Was einfach klingt, ist bei näherer Betrachtung rechtlich und praktisch doch eine Herausforderung.

Wissenschaftler suchen und betrachten Mikroskop, Arzt oder Forscher erforschen Antivirus-Coronaviris oder Covid 19
khwanchai/AdobeStock

Am 28. Februar stand auf der Tagesordnung des Nationalrates u.a. die Änderung des Apothekengesetzes („ApoG NEU“). Mit der Änderung soll den Apothekerinnen und Apothekern erlaubt werden, „standardisierte Untersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Testing) im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik durchführen“ (§ 5 Abs 2 und Abs 3 ApoG NEU). Was auf den ersten Blick wie ein leicht implementierbares Unterfangen klingt, erweist sich auf den zweiten Blick als eine Herausforderung, die den Apothekerinnen und Apothekern sowohl rechtlich wie auch praktisch einiges abverlangt, bevor sie dieses Service tatsächlich anbieten können. Diese Herausforderungen sollen in diesen Artikel kurz umrissen werden.

Wer darf Tests in Apotheken durchführen?

Die erste Frage, die sich gleich einmal stellt, ist: Wer darf diese Tests in den Räumlichkeiten der (Filial-)Apotheke und nur dort durchführen? Diese Aufgabe ist nach dem Gesetzeswortlaut eigenverantwortlich durch die Apothekerinnen und Apothekern durchzuführen. Es wird nicht – wie im Erstentwurf noch erläutert – auf die leitende Apothekerin bzw. den leitenden Apotheker selbst abgestellt. Diese Änderung ist wohl im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Filialapotheke zu sehen, da deren Leitung über die allgemeine Berufsberechtigung verfügen, aber nicht die persönlichen Eignung aufweisen muss, um die Filialapotheke zu führen (§ 24 Abs 4 ApoG NEU). Ersatzlos gestrichen wurde, dass „Angehörige des pharmazeutischen Fachpersonals […] eigenverantwortlich SARS-CoV-2-Tests durchführen und auswerten“ dürfen. Daher darf das pharmazeutische Fachpersonal diese Tests nicht mehr durchführen. Eine Delegation durch den Apotheker, die Apothekerin an das pharmazeutische Fachpersonal ist somit nicht mehr gesetzlich gedeckt.

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