Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Blutuntersuchungen
Mit dem neuen Apothekengesetz ist es möglich, bestimmte Schnelltestverfahren in der Apotheke durchzuführen. Was einfach klingt, ist bei näherer Betrachtung rechtlich und praktisch doch eine Herausforderung.

Am 28. Februar stand auf der Tagesordnung des Nationalrates u.a. die Änderung des Apothekengesetzes („ApoG NEU“). Mit der Änderung soll den Apothekerinnen und Apothekern erlaubt werden, „standardisierte Untersuchungen mittels Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Testing) im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik durchführen“ (§ 5 Abs 2 und Abs 3 ApoG NEU). Was auf den ersten Blick wie ein leicht implementierbares Unterfangen klingt, erweist sich auf den zweiten Blick als eine Herausforderung, die den Apothekerinnen und Apothekern sowohl rechtlich wie auch praktisch einiges abverlangt, bevor sie dieses Service tatsächlich anbieten können. Diese Herausforderungen sollen in diesen Artikel kurz umrissen werden.