Gültigkeit von Suchtgift-Vignetten
Frage einer Kollegin: Ein Patient hat ein Suchtgift-Rezept zur Schmerztherapie vorgelegt, auf der noch eine alte Vignette angebracht ist. Ist diese nach wie vor gültig?
Bei den „alten Vignetten“ muss Folgendes unterschieden werden: Die alten grünen Vignetten mit dem Hinweis auf die 14-tägige Gültigkeit, die seit 2008 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig. Die noch älteren roten Vignetten (Einzelverschreibung) und blauen Vignetten (Dauerverschreibung) sind seit 2009 nicht mehr gültig. Seit 2012 sind die aktuellen grünen Vignetten (ohne Angabe eines Geltungszeitraums) im Umlauf. Sämtliche grüne Suchtgiftvignetten können verwendet werden. Suchtgift-Einzelverschreibungen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Abgabe nicht spätestens einen Monat, bei Substitutions-Einzelverschreibungen spätestens 14 Tage, nach dem angegebenen Ausstellungsdatum erfolgt.