11. Sep. 2015

Geweih mit Wasserstoffperoxid bleichen

Frage eines Apothekers: Ein (Hobby-)Jäger möchte Wasserstoffperoxid 30 % zum Bleichen eines Geweihs kaufen. Ist die Abgabe von Wasserstoffperoxid in einer Konzentration von über 12 % noch erlaubt?

Die EU-Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Nr. 98/2013) sowie die nationalen Ergänzungen sollen den Zugang zu Ausgangsstoffen für die Herstellung von Explosivstoffen erschweren. Die Einschränkungen betreffen Privatpersonen, nicht aber die gewerbliche Verwendung (Friseur, Berufsjäger, …). Somit ist vor dem Verkauf zu prüfen, ob es sich um einen gewerblichen Kunden oder eine Privatperson handelt. Die Abgabe von Wasserstoffperoxid bis zu 35 % ist an Privatpersonen nur unter der Voraussetzung ihrer Registrierung in der Apotheke möglich. Die Registrierung muss folgende Daten enthalten: Namen und Anschrift des Abnehmers, Menge und Konzentration des Stoffes, beabsichtigte Verwendung des Stoffes nach Angabe des Käufers, Zeitpunkt und Ort der Transaktion sowie die Unterschrift des Abnehmers. Verdächtige Meldungen sind an die nationale Kontaktstelle im Bundeskriminalamt zu melden.

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